 |
Kanzleiprofil
Die
Rechtsanwaltskanzlei Baumann, die im Jahre 1996 gegründet
wurde, ist primär auf die Bearbeitung strafrechtlicher Mandate
(Strafverfahren) aus- gerichtet und hierauf spezialisiert.
Dabei ist Herr Rechtsanwalt Baumann bundesweit als
Strafverteidiger vor den Gerichten (Bundesgerichtshof,
Oberlandesgerichte, Landgerichte, Amtsgerichte) tätig.
|
|
Die Rechtsanwaltskanzlei Baumann übernimmt die Verteidigung
nicht nur anlässlich der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und
im Rahmen der Hauptverhandlung in den sog. Tatsacheninstanzen
(Verteidigung vor Gericht). Vielmehr kann die Kanzlei Baumann
auch auf langjährige Erfahrungen auf dem Verfahrensgebiet der
Revision (Führung des Rechtsmittelverfahrens vor dem
Bundesgerichtshof oder dem Oberlandesgericht mit dem Ziel, eine
in der Tatsacheninstanz bereits erfolgten Verurteilung doch noch
aufzuheben) zurückgreifen, einem Gebiet, welches wohl zu den
komplexesten Aufgabenfeldern im Strafrecht gehört.
Obwohl in der BRD ein Unternehmensstrafrecht dem Grunde nach
nicht existiert, sind Unternehmen (juristische Personen) von
Wirtschaftsstrafverfahren regelmäßig unmittelbar und
schwerwiegend betroffen. Auch diesem Aufgabenbereich widmet sich
daher die Kanzlei Baumann.
Neben der primären Ausrichtung auf die strafrechtliche
Verteidigung befasst sich die Kanzlei des Weiteren mit
zivilrechtlichen Auseinandersetzungen und Prozessen, denen eine
besondere Gewichtigkeit und Bedeutung zukommt.
Die besondere Bedeutung der hier angesprochenen Angelegenheiten
stellt nach hiesiger Auffassung auch besondere Anforderungen an
die Bearbeitung. Diesen Anforderungen versucht die Kanzlei u.a.
dadurch gerecht zu werden, dass Mandate nur im geringen Umfang
übernommen werden und dass den übernommenen Mandanten
außergewöhnlich viel Zeit eingeräumt wird.
|